Unerwünschte Werbung. Heute: Deichmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute (24.03.10) fand ich in meinem Briefkasten Ihren Prospekt “März/2010″ vor.
Mein Briefkasten ist deutlich mit dem Hinweis “Keine Werbung einwerfen!” gekennzeichnet. Das bedeutet, dass keine Werbung eingeworfen werden soll.
Ihr Prospekt “März/2010″ ist für mich deutlich Werbung und nichts außer dem, da der Prospekt außer Artikelbeschreibungen in Wort und Bild mit Preisen sowie Hinweisen auf die Vertriebswege und -modi Ihres Unternehmens und dem Hinweis auf ein Gewinnspiel eines anderen Unternehmens keinen weiteren Inhalt enthält.
Der Prospekt ist als “Postwurfspezial” an “[An] alle mit Spaß an guten Geschäften, [Adresse, steht im Impressum]” adressiert.Ich habe weder Spaß an guten Geschäften, noch ist mein Name so oder ähnlich klingend.
Den Prospekt habe ich mit dem Hinweis “Falscheinwurf, Empfänger unbekannt” gekennzeichnet und in einen nahegelegenen Postbriefkasten eingeworfen.
Meine Fragen an Ihr Unternehmen sind:
1. Wie wird Ihr Unternehmen in Zukunft sicherstellen, dass in meinen Briefkasten keine seiner Werbeprospekte mehr eingeworfen werden?
2. Wie wird Ihr Unternehmen sicherstellen, dass mir in Zukunft nicht mehr unterstellt wird, ich hätte “Spaß an guten Geschäften”?Mit dem Aufkleber “Keine Werbung einwerfen!” auf meinem Briefkasten gebe ich ausdrücklich zu erkennen, dass ich derartiges Werbematerial nicht zu erhalten wünsche. Eine solche Willensäußerung verlangt grundsätzlich Beachtung durch den Werbenden. Das folgt aus meinem Selbstbestimmungsrecht, das sich gegenüber dem Interesse Ihres Unternehmens an der Werbung durchsetzt. So steht mir als Wohungseigentümer bzw. -besitzer aus §§ 1004, 903, 862 BGB das Recht zu, mich gegen eine Beeinträchtigung meiner räumlichgegenständlichen Sphäre durch das Aufdrängen von unerwünschtem Werbematerial zur Wehr zu setzen.
Freundliche Grüße, don raspunicum
currently there are no comments. feel free to add one or do some vial stuff: POST A LINK TO THIS TEXT ON FACEBOOK

articles


