Tanzverbot
Und wiedermal: Wir Deutschen haben einen an der Waffel. Um die “Stillen Tage”, jene christlich motivierten, halboffiziellen Feiertage an denen zwar gearbeitet aber nicht gespaßt werden darf, zu “schützen”, werden alle öffentlichen Veranstaltungen, die nicht dem “ernsten Charakter” dieser Tage entsprechen, verboten. Hergeleitet wird das Verbot aus § 140 GG bzw. § 139 WRV, ist faktisch jedoch eine Sonderstellung des Christentums und somit ein Angriff auf die Neutralitätspflicht des Staates in weltanschaulicher Hinsicht
Sonnabend 23:59 ist es wieder soweit, denn dann ist der Totensonntag nur noch eine Minute weit.
In Bayern sind wenigstens Sportveranstaltungen (außer an Karfreitag und Buß- und Bettag) erlaubt.
Dann gibts aus Trotz eben eine private Tanzveranstaltung.
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